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  Barrierefreie Lifte

Barrierefreie Liftlösungen – Für mehr Mobilität und Flexibilität

Der individuelle Anspruch an Mobilität und Selbstbestimmung ist ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung und zur Erhaltung persönlicher Lebensqualität und Anteilnahme am öffentlichen Leben. Die meisten gesunden Menschen denken dabei an barrierefreie Lösungen vor allem für Rollstuhlfahrer und tatsächlich bestehen die Vorgaben zur Vermeidung baulicher Barrieren im Zusammenhang mit den Anforderungen zur Bewegung vermittels eines Rollstuhls.

Das kann auf Anhieb zu Missverständnissen in der Wahrnehmung behinderter Menschen durch gesunde Menschen führen. In der Tat sind Rollstuhlfahrer lediglich ein kleiner Teil einer Gruppe von Menschen, die mit sehr unterschiedlichen Formen und Ausprägung der persönlichen Einschränkung ihrer Mobilität ihren Alltag bewältigen müssen. Dabei sind Probleme beim Gehen oder Stehen besonders relevant, denn Behinderungen dahingehend bedeuten teilweise erhebliche Schwierigkeiten in der Alltagsbewältigung.

Hinzu kommt, dass in der baulichen Gestaltung vor allem Menschen mit Gehschwierigkeiten berücksichtigt werden müssen, in gewisser Hinsicht als eine Art Platzhalter für andere Störungen und Einschränkungen, die vielleicht weniger stark ausgeprägt sind oder mit anderen körperlichen Schwierigkeiten einhergehen. Vor allem der Anspruch an eine schwellenlose Bodengestaltung liegt im Mittelpunkt barrierefreier Planungen und an dieser Stelle kommen Barrierefreie Aufzuglösungen ins Gespräch.

1. Barrierefreier Lift – Gesetzliche Anforderungen

Mit der Beachtung gesetzlicher Vorgaben zum barrierefreien Bauen soll die Interaktion und Integration von Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen optimiert und unterstützt werden. Dabei handelt es sich lediglich um Mindestvorgaben, die demnach mindestens erfüllt werden müssen, um eine barrierefreie, grundlegende Mobilität ganzheitlich zu gewährleisten. Es liegt dem Auftraggeber und dem Planer frei, darüber hinaus einen besseren und optimaleren Standard anzustreben.

 

Demnach besteht in erster Linie die Pflicht einer direkten und wenig aufwendigen Zugänglichkeit zu technischen Erschließungsanlagen für Menschen mit vor allem körperlichen Behinderungen. Effektiv beschreibt das Regelwerk der DIN EN 81-70 fünf übliche und wählbare Aufzuggrößen dieser Kategorie, die sich anhand einer Checkliste passend den vorhandenen Bedingungen und Anforderungen entsprechend wählen lassen.

 

Das grundlegende Maß der Planung besteht auch hier anhand der Ansprüche von Rollstuhlfahrern, denn von allen Menschen mit eingeschränkter Mobilität bedeutet die Nutzung von Rollstühlen eine handfeste Herausforderung an Platz und Logistik. Allerdings dürfen auch andere Aspekte des barrierefreien Bauens nicht vergessen werden, denn Sehstörungen, Hörschwierigkeiten und haptische Einschränkungen können die individuelle Mobilität ebenfalls erheblich reduzieren.

2. Barrierefreier Lift – Praktische Anforderungen

Die unterschiedlichen Möglichkeiten der DIN EN 81-70 visualisieren und erkennen unterschiedliche Formen der Einschränkung menschlicher Mobilität und Orientierung im gebauten Umfeld. Anhand der fünf Varianten zu optimalen barrierefreien Aufzügen werden verschiedene Formen und Ausprägungen zur Nutzung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität berücksichtigt. Das betrifft in der Praxis Aspekte der individuellen Zugänglichkeit und Benutzbarkeit der technischen und räumlichen Bedingungen.

 

Wichtig sind dazu vor allem Grundlagen der Erschließung technischer Anlagen zur Personenbeförderung, aber auch die Beachtung praktischer Maßgaben zu Abmessungen, Längen, Höhen und allen Dimensionen, die bedacht werden müssen bei der Planung barrierefreier Gebäude.

3. Barrierefreier Lift – Gestalterische Anforderungen

Grundsätzlich gebietet es eine solide planerische Berücksichtigung der individuellen und persönlichen Eigenschaften und Eigenarten der künftigen Nutzer von Bauprojekten. Ganz überwiegend wird unsere gebaute Umgebung am Standardmenschen orientiert, der eine unbeschränkte persönliche Mobilität besitzt und sich ohne Schwierigkeiten in einer modernen Umgebung orientieren kann.

 

Abweichungen vom sogenannten Standardmenschen sind allerdings eher die Regel als die Ausnahme und es muss nicht einmal eine Behinderung irgendwelcher Art vorliegen, um diese Unterschiede zur täglichen Herausforderung werden zu lassen.

 

Darum hat sich der generelle Planungsgrundsatz geändert, der sich primär an den Anforderungen den Menschen orientiert in der praktischen und technischen Gestaltung von Gebäuden. Schließlich ist es alles andere als abwegig, bauliche Detail vor allem zur Erschließung von Gebäuden auch und vor allem unter den Aspekten der Planung für ausgewiesene Personengruppen zu betrachten.

 

Planen und Gestalten für den Durchschnittsmenschen hat sich bewährt und gilt aufgrund der allgemeine übertragbaren Grundsätze zum Standard der Orientierung baulicher Planungen. Standardisierte Lösungen versprechen immerhin, dass sie statistisch von den meisten Menschen genutzt werden können. Wenn allerdings der umgesetzte Standard nicht dem tatsächlich vorhandenen Nutzerprofil entspricht, können auch bewährte Regelkonzepte zum Scheitern des planerischen Anliegens führen.

Fazit – Was ist zu wissen über barrierefreie Aufzüge?

An dieser Stelle könnten umfangreiche Angaben und Inhalte folgen dazu, wie barrierefreie Transportmittel geplant und optimal umgesetzt werden. Das Vorhandensein komplexer und anspruchsvoller technischer und rechtlicher Grundlagen zu Planung und Umsetzung erschwert allerdings eine hilfreiche und praktische Aufschlüsselung. Es lässt sich darum vereinfacht festhalten, dass die Planung, Gestaltung, Umsetzung und Instandhaltung barrierefreier Aufzüge unbedingt zusammen mit Experten und Fachkräften stattfinden sollte.

 

Insbesondere bei der nachträglichen Installation in vorhandenen Bestandsbauten kann der Anspruch an eine möglichst barrierefreie Erschließung und Nutzung zu umfangreichen Einflüssen auf die theoretische und praktische Gestaltung nehmen. Das Leitziel heißt Inklusion und bedeutet, dass möglichst viele Menschen eine optimale, einfache, sichere und direkte Nutzung wählen können.

 

Der bauliche Grundsatz hat sich allerdings über lange Zeit am gesunden, mobilen und autarken Standardmenschen orientiert. So ließen sich einheitlich nutzbare und vielseitig bewährte Lösungen finden, umsetzen und verbessern. Es hat sich jedoch auch gezeigt, dass dieser verallgemeinerte planerische Grundsatz zu einer effektiven Ausgrenzung und Benachteiligung von Menschen führen kann, die bereits vergleichsweise geringe körperliche Einschränkungen der Mobilität aufweisen.

 

Allerdings muss ein Mensch nicht ausgewiesen behindert sein, um bei Standardplanungen in Schwierigkeiten zu geraten. Auch, wer nur besonders klein, besonders groß oder deutlich schwerer ist als der Durchschnitt, empfindet bei der Gestaltung für den Standardmenschen häufig, dass die eigenen Ansprüche irgendwie keine Rolle zu spielen scheinen. Vorgaben und Maßnahmen zur baulichen Gestaltung für Menschen mit besonderen, körperlichen Voraussetzungen bieten deshalb die Chance zu Integration und Inklusion im baulich gestalteten Umfeld. Den tatsächlichen Bedarf in einer sinnvollen, praktischen und zuverlässigen Architektur auszuführen, ist deshalb auch der Anspruch professioneller Planer und Experten.

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